Gepäck

FREIGEPÄCK

Auf allen Ellinair Flügen haben Sie stets ein Gepäckstück bis 20 kg und 5 kg Handgepäck frei, auch für Ihre Kinder (ab 2 Jahre).         

                                 

HANDGEPÄCK

  • Kostenloses  Handgepäck bis 5 kg ( Abmessung 55 x 40 x 20 cm )
  • Zusätzlich zum Handgepäck können kostenlos Handtasche oder Laptop / Tablet mitgenommen werden. 

 

Sämtliche Flüssigkeiten müssen bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen separat vorgezeigt werden.
In Ihrem Handgepäck dürfen Flüssigkeiten in Gefäßen mit einem Fassungsvermögen bis zu 100 ml pro Verpackung, gemäß der geltenden Gesetzgebung, befördert werden
.
Die Mengenbeschränkung gilt allerdings nicht für Medikamente und Babynahrung.
Der transparente und wiederverschließbare Plastikbeutel, mit maximal 1 Liter Fassungsvermögen, muss bei der Handgepäckkontrolle separat vorgezeigt werden.
Jeder Fluggast darf nur einen Beutel bei sich haben.

Diese Beschränkung ist eine Europäische Richtlinie, und ihr unterliegen alle Produkte in flüssiger Form (Wasser, Spirituosen und Erfrischungsgetränke, Parfüme, Shampoos, Cremes, Salben, Leim, Lotionen, Kontaktlinsenflüssigkeit, Sprays, Zahnpasten usw.)

 

Flüssige Medikamente und Lebensmittel, die Sie während Ihrer Reise unbedingt benötigen, können im Handgepäck transportiert werden.
Es kann von Ihnen verlangt werden, zu beweisen, dass sie für die Reise unerlässlich sind.

Außerdem dürfen Sie Produkte aus den Duty Free Shops mitnehmen. Diese Produkte müssen in eine besondere verschlossene Tüte verpackt werden, die in den Shops zur Verfügung gestellt werden. Sie dürfen diese nicht öffnen, bevor Sie die Handgepäckkontrolle passiert haben. Anderenfalls kann der Inhalt am Kontrollpunkt beschlagnahmt werden.

 

AUFZUGEBENDE GEPÄCKTEILE

  • Kostenloser Transport von Gepäck bis 20 kg.
  • Es gibt keine Einschränkungen bei den Abmessungen des Gepäcks.
  • Für Kleinkinder beträgt das zulässige Gewicht des Gepäcks 0 kg.

Im Gepäck, das bei der Ticketkontrolle (Check-in) abgegeben wird, können Sie Ihre persönlichen Urlaubsutensilien befördern, die Sie für Ihre Reise benötigen.

Jedoch dürfen keine zerbrechlichen Gegenstände, Reisedokumente oder Geschäftsunterlagen, Medikamente, Schmuck und Wertsachen, Computer und andere Geräte, Geld, Verträge und Wertpapiere auf diese Weise transportiert werden.

Diese Gegenstände müssen von Ihnen selbst im Handgepäck transportiert werden, denn im Fall eines Verlusts übernimmt die Fluggesellschaft keine Haftung.

Sollten Sie dennoch „auf eigene Gefahr" zerbrechliche Gegenstände oder andere, nicht als Gepäck vorgesehene Dinge befördern, müssen Sie dies zuvor am Check-in Schalter melden und das entsprechende Schriftstück (Limited Release Form) unterzeichnen. Hiermit übernehmen Sie die Verantwortung und die Haftung für die Beförderung.

Falls die erwähnten Gegenstände ohne Ihre vorherige Anmeldung beim Sicherheitscheck Ihres Gepäcks entdeckt werden, können sie vom Flughafen einbehalten werden. Die Fluggesellschaft trägt für die Aushändigung keine Verantwortung, weder besteht ein Recht auf Entschädigung im Verlustfall.

Beim Transport von Lebensmitteln müssen die Einschränkungen beim Lebensmittelimport berücksichtigt werden. Um eventuelles Auslaufen der Flüssigkeiten zu vermeiden, sollten Ihre Lebensmittel entsprechend verpackt werden.

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